KOSTEN:allgemein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach den gesetzlichen Regelungen hat unsere Kosten grundsätzlich der Rechnungsempfänger zu tragen. Dies umfasst auch Auslagen, z. B. für die Adressermittlung.
Unsere Gebühren richten sich nach dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das auch auf unsere Tätigkeit Anwendung findet.

Beispiel RVG:

Eine offene Forderung bis zur Höhe von 300 €:
Die Kosten unserer Tätigkeit nach RVG betragen 39,00 € zzgl. USt.

Im Sinne eines kundenerhaltenden Vorgehens rechnen wir häufig einen niedrigeren Betrag beim Schuldner ab.

Lässt sich jedoch die aktuelle Anschrift nicht ermitteln oder liegt Zahlungsunfähigkeit vor, tragen Sie als Auftraggeber unsere Kosten und Auslagen. Hierüber treffen wir gerne eine individuelle Vereinbarung mit Ihnen.

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